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  • 21.11.2024

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) anerkannte Flüchtlinge in Italien

    Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. (…)

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Termine zur Verhandlung und Verkündung

Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger Das Bundesverwaltungsgericht

Video: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Hinweis: Inzwischen – nach Produktion des Videos – gibt es 11 Revisionssenate und sind 59 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.